mit fünf Punkten folgende Straftaten
mit fünf Punkten folgende Straftaten
3.1
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sofern das Gericht die Strafe in den Fällen des 142 Abs. 4 StGB gemildert oder von Strafe abgesehen hat,
3.2
alle anderen Straftaten;
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