mit sechs Punkten folgende Straftaten

mit sechs Punkten folgende Straftaten

2.1
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins ( 21 des Straßenverkehrsgesetzes),
2.2
Kennzeichenmißbrauch ( 22 des Straßenverkehrsgesetzes),
2.3
Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger ( 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger);