mit sieben Punkten folgende Straftaten

mit sieben Punkten folgende Straftaten

1.1
Gefährdung des Straßenverkehrs ( 315c des Strafgesetzbuches),
1.2
Trunkenheit im Verkehr ( 316 des Strafgesetzbuches),
1.3
Vollrausch ( 323a des Strafgesetzbuches),
1.4
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( 142 des Strafgesetzbuches) mit Ausnahme des Absehens von Strafe und der Milderung von Strafe in den Fällen des 142 Abs. 4 StGB;