In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Die Bescheinigung sollte dann unverzüglich, späetstens jedoch innerhalb von drei Monaten an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt werden.
An wen muß ich mich wenden?
Die Beratung darf nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist und folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. persönliche Zuverlässigkeit, 2. Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe, 3. Nachweis einer Ausbildung und von Erfahrungen in der Verkehrspsychologie
Besonders geschulte Psychologen bieten solche Kurse an. Falls Sie eine Adresse suchen, fragen Sie Ihre Fahrerlaubnisbehörde, diese teilt Ihnen die zugelassenen Psychologen mit.