Was droht ab wieviel Punkten?

Was droht bei wie vielen Punkten?
Die Fahrerlaubnisbehörde hat gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen zu ergreifen,





Bei 8 bis 13 eingetragenen Punkten, hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich darüber zu unterrichten, ihn zu verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzuweisen. Wieviel Punkte kann ich abbauen?
Bei 14 bis 17 Punkte, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen. Hat der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahre bereits an einem solchen Seminar teilgenommen, so ist er schriftlich zu verwarnen. Unabhängig davon hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung hinzuweisen und ihn darüber zu unterrichten, dass ihm bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wird der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht Folge geleistet oder wird die Bescheinigung darüber nicht vorgelegt, dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Falls Sie die Frist nicht einhalten können, z.B. wegen Krankheit etc., dann sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde Kontakt aufnehmen und um Fristverlängerung bitten. Der Fristverlängerung wird in der Regel bei vernünftiger Begründung stattgegeben.
Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Unbeschadet der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.